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Ich glaube - hier bin ich richtig.® |
Pfarrgemeinde St. Vitus Kritzendorf |
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Der Pfarrgemeinderat St. Vitus 2017-2022 |
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Im März 2017 wurden neue Pfarrgemeinderatsmitglieder aus der Gemeinde gewählt. Neben den gewählten Mitgliedern besteht der Pfarrgemeinderat noch aus den Mitgliedern, die aufgrund ihres Amts im PGR sind, den entsandten Mitgliedern und den bestellten Mitgliedern.
Und hier sind sie: |
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Von Amts wegen, also hauptamtliche Mitglieder im Pfarrgemeinderat sind: Der Vorsitzende Pfarrer Dipl.-Ing.Mag.Reinhard Schandl Can.reg., Diakon Josef Dellinger und Pastoralassistentin Tamara Tesak. |
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Gerhard als Stv.Vorsitzender und Christian Jochum |
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Matthias Cernusca, Ursula Niederfriniger-Pravida, Manuel Hammer |
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Christian Jochum, Ilse Kovats, Anna Mucha |
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Weitere Fachaufgaben sind wie folgt verteilt:
Ehe, Familie & Erwachsenenbildung: Ursula Kaufmann
Kinder und Jugend: Chiara Niederfriniger, Natascha Vogel
Finanzen und Verwaltung: Vermoegensverwaltungsrat, Christian Jochum
Friedhof: Walter Vitovec, Gerhard Muggenhuber
Liturgie und Caritas: Ursula Niederfriniger, Marianne Gansch
Bibelarbeit: Robert Mucha
Senioren: Ilse Kovats und Frieda Schindler
�ffentlichkeitsarbeit: Manuel Hammer und Gerhard Muggenhuber
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Was ist der Vermögensverwaltungsrat (VVR)?
Der VVR ist verantwortlich für den sorgsamen Umgang mit dem pfarrlichen Vermögen, indem dieser die finanziellen Mittel der Pfarre verwaltet und für die Planung des Budgets sorgt.
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Was ist der Pfarrgemeinderat (PGR)?
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium, das den Pfarrer bzw. die mit der Pfarrleitung betraute Person (Parrprovisor, Diakon, etc.) bei der Führung der Pfarre unterstützt. Gemeinsam treffen sie Entscheidungen und tragen Verantwortung für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde. Konkret heißt das Ideen zu entwickeln, wie das Evangelium so verkündet werden kann, dass möglichst viele Menschen es annehmen.können.
Welche Aufgaben hat er?
1. Erstellung eines pfarrlichen Seelsorgekonzeptes
Da jede Pfarre unterschiedlich strukturiert ist, muss sie ihre eigenen seelsorglichen Schwerpunkte setzen. Dabei ist auf die diözesanen Richtlinien zu achten. Der PGR setzt pastorale Schwerpunkte und sorgt für deren Durch-und Ausführung (z.B. Kinderliturgie, Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen, Neuzugezogene, Krankenseelsorge, etc.)
2. Verwaltung des pfarrlichen Vermögens
Der PGR ist verantwortlich für den sorgsamen Umgang mit dem pfarrlichen Vermögen. Er wird dabei vom Pfarrkirchenrat unterstützt und entlastet, indem dieser die finanziellen Mittel der Pfarre verwaltet und für die Planung des Budgets sorgt.
Weiters kümmert sich der PGR um die Instandhaltung und notfalls Renovierung der pfarrlichen Gebäude (Kirche, Pfarrhof). Er koordiniert die baulichen Maßnahmen und erstellt Bedarfskonzepte.
3. Ausformung notwendiger pfarrlicher Strukturen und Förderung kirchlicher Organisationen und Gruppierungen
Der PGR schafft Strukturen in der Pfarre, die möglichst vielen Menschen einen Kontakt zur Pfarre und vor allem zur Botschaft Christi auch außerhalb der Gottesdienste ermöglichen (z.B. Bibel-, Mütter-, Seniorenrunden,...). Dabei ist ständig und kritisch zu hinterfragen, ob das Bestehende den vielleicht geänderten Voraussetzungen genügt. Neben der Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten und eventuell finanzieller Unterstützung sollen die PGR-Mitglieder den einzelnen Gruppen angehören und sie mittragen.
Besonderen Wert legt der PGR auf das Ent- bzw. Bestehen der Gruppierungen der Katholischen Aktion (Kath. Männerbewegung, kath. Frauenbewegung, kath. Jugend, Jungschar), von denen ja auch Vertreter als amtliche Mitglieder im PGR vertreten sind.
4. Information nach innen und nach außen
Der PGR informiert laufend seine Wähler, also die Pfarrgemeinde, über seine Arbeit. Dadurch wächst das Bewußtsein, dass der PGR ihr Vertretungsorgan ist, sowie das Vertrauen, dass er die Anliegen der Pfarre kennt und geeignete Lösungen sucht.
Die Pfarre als Organisationsstruktur hält Kontakt mit Nachbarpfarren, dem Dekanat, der Diözese sowie den öffentlichen Körperschaften (Gemeinde, Bezirk, Land, ...). Die Pfarre nimmt somit Anteil am öffentlichen Leben.
Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates
Die Zusammensetzung des PGR soll die Pfarrgemeinde widerspiegeln, d.h. alle sozialen Schichten, Alters- und Berufsgruppen sowie die wichtigen Organisationen sollen in ihm vertreten sein.
1. Amtliche Mitglieder
Amtliche Mitglieder sind auf Grund ihres Amtes automatisch im PGR vertreten.
Zu ihnen gehören (sofern vorhanden): Pfarrer, Kaplan, Pastoralassistent/in, Vertreter/in der Religionslehrer/innen, Vertreter/in der hauptamtlich Bediensteten, Ordensangehörige, Leiter/in des Pfarrkirchenrates, Vertreter/in der Kath. Aktion (davon ein Vertreter der Jugend), Vertreter/in einer laienapostolischen Bewegung.
2. Gewählte Mitglieder
Aus ihrer Mitte wählt die Pfarrgemeinde alle 5 Jahre Personen in den PGR. Mindestens die Hälfte der PGR-Mitglieder muss gewählt sein. Aktives und passives Wahlrecht haben alle Pfarrangehörigen, die bis zum 31. Dezember des dem Wahljahr vorangehenden Jahres das 16. Lebensjahr vollendet haben.
3. Berufene Mitglieder
Berufene Mitglieder sind Personen, die wegen besonderer Aufgaben oder Sachkenntnisse auf Vorschlag des Pfarrers oder eines anderen PGR-Mitgliedes in den PGR berufen werden können.
Innere Organisation des Pfarrgemeinderates
Vorsitzender ist der Pfarrer/Pfarrmoderator. Aus ihrem Kreis wählen die Pfarrgemeinderäte 2 Laien als ,,stellvertretende Vorsitzende" (Obmann/Obfrau), sowie eine/n Schriftführer/in. Der Pfarrer kann die Leitung einer PGR-Sitzung an einen Zweiten delegieren.
Bis zu 5 PGR-Mitglieder werden in die ,,Pfarrleitung" gewählt, ein Gremium, dessen Aufgabe es ist, Initiativen zu entwickeln, Vorschläge und Anträge zu erarbeiten, Sitzungen vorzubereiten und die Tagesordnung festzulegen.
Was ist ein Fachausschuss?
Fachausschüsse sind Unterausschüsse des PGR, die sich aus einzelnen Mitgliedern und zusätzlich berufenen Personen zusammensetzen. Sie bearbeiten bestimmte Themengebiete und entwickeln darin Ideen und sorgen für deren Umsetzung. Die Art und Anzahl der Fachausschüsse wird vom PGR festgelegt.
Mögliche Fachausschüsse: Altenarbeit, Verkündigung, Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitswelt, Ehe und Familie, Ökumene, Finanzen, sozial-caritative Dienste, Erwachsenenbildung, etc.
Wie werden Entscheidungen getroffen?
Jede Tätigkeit des PGR muss sich auf einen von ihm gefassten Beschluss stützen, dem ein entsprechender Antrag vorausgehen muss. Die Abstimmungen sind, sofern nicht mindestens 3 Mitglieder eine geheime Abhaltung wünschen, offen und erfolgen durch Handzeichen. Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und wenigstens die Hälfte der PGR-Mitglieder anwesend ist.
Wie oft gibt es PGR-Sitzungen?
Pro Jahr gibt es 5-6 ordentliche Sitzungen, es können jedoch zusätzliche durch den Pfarrer, die Pfarrleitung oder mindestens ein Viertel der Pfarrgemeinderäte einberufen werden. Die Sitzungen sind öffentlich!
Wie kommt man in den Pfarrgemeinderat?
Alle 5 Jahre finden PGR-Wahlen statt, bei denen Personen, die bis zum Stichtag das 16. Lebensjahr vollendet haben, gewählt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bei einer Befragung der Pfarrbevölkerung für die Wahl vorgeschlagen wurden und vom Wahlvorstand in eine Kandidatenliste aufgenommen wurden.
Wieviel verdient man als Pfarrgemeinderat?
Die Arbeit als Pfarrgemeinderat ist ehrenamtlich.
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